Bericht von der SPD-Werkstatträte-Konferenz am 18. September 2023

Wir müssen Inklusion wagen.

Wir brauchen ein faires Entgelt in den Werkstätten.

Am 18. September 2023 war es mal wieder so weit. Die 16. SPD-Werkstatträte-Konferenz fand statt.
Wichtige Themen und Diskussionen wurden von der SPD-Fraktion mit uns Werkstatträten und Frauenbeauftragten besprochen.
Das Hauptthema war in diesem Jahr selbstverständlich die Zukunft der Werkstätten,
der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und unsere miserable Entgeltsituation.

Die Konferenz wurde aufgenommen und kann auf dem YouTube-Kanal der SPD angeschaut werden.
Teil 1: https://www.youtube.com/watch?v=vS-IEA1Endw
Teil 2: https://www.youtube.com/watch?v=oXRSLne30LU

Als Moderator war auch in diesem Jahr wieder Takis Mehmet Ali dabei,
der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Er begrüßte anfangs Dagmar Schmidt, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,
Kerstin Griese, die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
sowie Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Während Frau Schmidt uns weiterhin ermutigte uns als Werkstatträte in der Politik einzubringen,
legte Frau Griese wert darauf zu betonen, dass nicht allein die Entgeltsituation die Zukunft der Werkstätten bestimmen solle,
sondern ebenfalls eine bessere Umsetzung des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt in den Fokus genommen werden muss.

Wo sind die Hürden?
Wieso sind noch nicht so viele Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie diese es sich wünschen würden.
Eine transparente Entlohnung, sowie das Einbinden von Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung sei aber ein genauso wichtiges Thema.
Jürgen Dusel bestätigte, dass wir Beschäftigte in den Werkstätten von unserem Einkommen unser Leben bestreiten können müssen.
Außerdem gehören Inklusion und Demokratie zusammen.
Aus diesem Grunde meint er, sei die SPD sehr interessiert uns behinderten Menschen zu helfen.

Ab 11.00 Uhr stellte dann Dr. Dietrich Engels, die jetzt fertig gestellte Studie der ISG und Infas vor.
Hier ging es darum für die Politik einen umfangreichen Bericht an die Hand zu geben,
der unsere Sorgen und Probleme, aber auch unsere Wünsche und Bedürfnisse in den Vordergrund rücken.
Dr. Engels legte detaillierte Zahlen vor, die bestätigen, dass eine Reform der Werkstätten unbedingt sein muss, um uns Beschäftigten zu helfen. Diese Studie hat einige Jahre gedauert, um fertig gestellt zu werden, aus diesem Grunde waren einige zahlen auch nicht mehr ganz aktuell.
Er zeigte aber auch, dass wir zwischen 2019 und 2021 eine Entgelterhöhung von EINEM (1,00) Euro hatten.
Außerdem wünschen sich etwa die Hälfte der Menschen im Berufsbildungsbereich und etwa ein Drittel aus dem Arbeitsbereich, sich mal auf dem ersten Arbeitsmarkt ausprobieren zu dürfen.
Tatsächlich schaffen es aber nur 0,35 Prozent.
Also etwa einer von Hundert.
Nun stellte Herr Dr. Engels auch verschieden Möglichkeiten vor, wie ein gerechtes Entgeltsystem in der Zukunft aussehen könnte.
Unter anderem tauchten hier auch zwei Modelle mit Mindestlohn auf, sowie das Basisgeld, welches von Werkstatträte Deutschland e.V. gefordert wurde.
Auch wurden einige Möglichkeiten erwähnt, wie man den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern könne.
Das ging von Prämienzahlungen bis hin zur Ausgliederung des Berufsbildungsbereichs.

Nun konnte die Podiumsdiskussion beginnen.
Welche Anforderungen soll das Werkstattentgelt der Zukunft erfüllen?
Teilnehmer waren Lulzim Lushtaku von Werkstatträte Deutschland e.V.,
Kathrin Völker Geschäftsführerin der BAG WfbM,
Dr. Anette Tabbara, Abteilungsleiterin für Teilhabe im Bundesministerium Arbeit und Soziales,
Dr. Dietrich Engels von der ISG (Studie) und Takis Mehmet Ali, der auch hier moderierte.
Das erste Wort ergriff unser Kollege Lulzim, der klarstellte, dass wir von unserem Einkommen leben können müssen.
Außerdem solle es deutlich einfach gestaltet sein.
Frau Völker ergänzte, dass niemand von der Grundsicherung leben solle, aber auch dass die Wahlfreiheit wichtig sei, ob man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchte oder weiterhin in der Werkstatt.
Frau Tabbara hingegen legte mehr Wert darauf, Schluss zu machen mit den so genannten „Sonderwelten“.
Man solle nicht zwangsläufig mit einer Behinderung in einer Werkstatt landen.

Es gab auch Fragen aus dem Publikum, die sich auf den so genannten NRW-Weg bezogen.
Dieser sei ja grundsätzlich die richtige Richtung, aber es wurden auch Bedenken geäußert, dass man bei unserer Hilfe nicht immer nur auf das Geld schauen dürfe.
Hierzu meinte Herr Dr. Engels, dass dies keinesfalls der Fall sei.
Die Empfehlung der Studie ginge nicht nach der billigsten Lösung. Er tendiere eher in Richtung Mindestlohn.
Auf die Frage, ob es eine Zwischenlösung geben könne, bis die Reform in trockenen Tüchern ist, bestand Frau Tabbara aus dem Bundesministerium darauf, dass auch eine Zwischenlösung ein neues Gesetz brauche und es deshalb konsequent ausschloss.
Wir dürfen uns also keine Hoffnung auf eine zeitnahe Erleichterung machen.
Takis Ali betonte, dass in ganz Deutschland die SPD die einzige Partei sei, die eine solche Werkstatträte-Konferenz veranstalte
und wir uns sicher sein können, dass unsere Stimmen hier ernst genommen und in der Regierung beachtet werden.
Herr Dr. Engels erwähnte noch einen wichtigen Punkt, der darauf abzielte, dass eine Lösung mit dem Mindestlohn auch eine Gleichstellung zwischen alten und neuen Bundesländern bedeuten würde.
Dieser Punkt wurde durch das Publikum positiv aufgenommen.

Nach der Mittagspause folgte dann eine zweite Podiumsrunde.
Wie kann eine Verzahnung mit dem Allgemeinen Arbeitsmarkt besser gelingen?
Gäste hier waren Elisabeth Kienel von Werkstatträte Deutschland e.V.,
Andrea Stratmann, der stellvertretenden Vorstandvorsitzenden der BAG WfbM,
Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär des Bundesministeriums Arbeit und Soziales
und auch weiterhin Dr. Engels und Takis Mehmet Ali.
Elisabeth von Werkstatträte Deutschland begann damit, dass Gesetze allein nicht ausreichen, um einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Inklusion braucht deutlich mehr als das, wie zum Beispiel auch ein ausreichendes Angebot an freien Arbeitsplätzen.

Frau Stratmann betonte, das Team-Work wichtig sei.
Es könne nicht alles nur von den Werkstätten allein geleistet werden.
Bildung sollte zum Beispiel viel mehr in den Vordergrund gerückt werden.
In der klassischen Industrie steht leider nicht der Mensch im Vordergrund.
Dr. Schmachtenberg betont, dass die Bildung gerade im Berufsbildungs-Bereich deutlich gestärkt werden muss, um eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die Industrie darf nicht nur Nutznießer unserer Produkte sein, sondern solle auch uns Menschen mit Behinderung einstellen.
Der Rentenvorteil aus den Werkstätten solle aber trotzdem erhalten bleiben.
Frau Stratmann ergänzte, dass die Bildung nicht im Berufsbildungsbereich aufhören dürfe, sondern, dass auch danach Module angeboten werden sollen, die einen Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Dr. Engels ergänzte, die Ausbildung müsse richtig zugeschnitten sein.
Die Unternehmen sollen aber auch an die Hand genommen werden.
Es könne nicht sein, dass Unternehmen, die Inklusion wünschen, sich selbst „irgendwie durchwurschteln“ müssen.

Herr Dusel fügte noch hinzu, dass es grundsätzlich immer wichtig sei auf dem Arbeitsmarkt Barrierefreiheit herzustellen und nicht erst, wenn konkreter Bedarf bestünde.
Aus dem Publikum folgte zum Abschluss noch die Kritik, dass ein Außenarbeitsplatz für viele Menschen mit Behinderung nicht erreichbar sei, da es ein großes Problem zu sein scheint, einen Fahrdienst zu organisieren.
Die Gäste aus der Diskussionsrunde stimmten zu und erkannten auch hier deutlichen Verbesserungsbedarf.

Fragen aus dem Publikum zeigten auch die Besorgnis von Werkstatträten und Beschäftigten, dass über sie hinweg Dinge entschieden werden.
Entgeltsorgen wurden seit Jahren mit der Studienveröffentlichung vertröstet und vieles deutet nun eben nicht auf den jetzt folgenden großen Wurf hin.

Zum Abschluss dieser Veranstaltung trat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Bühne und fand noch ermunternde aber auch kritische Worte.
Er bedankte sich für die rege Teilnahme im Internet und die Anregungen und Fragen aus dem Publikum vor Ort.
Die Arbeit der Werkstatträte und auch der BAG WfbM sei ein wichtiger Punkt, wir müssen gemeinsam Lösungen finden.
Die Übergänge auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt müssen deutlich mehr werden, wenn die Menschen mit Behinderung dieses wünschen.
Die Bezahlung allein dürfe nicht isoliert betrachtet werden.
Am Ende erwähnte er noch die Wichtigkeit der Demokratie im Zusammenhang mit der Inklusion.
Die Barrierefreiheit ist auch heute immer noch ein großes Problem.
Alles, was zur Spaltung der Gesellschaft und einer Exklusion führt sei für manche Parteien einfacher,
aber ernsthafte Demokratie muss Inklusion wagen.

Wir als LAG finden dies als Abschlusswort absolut richtig und freuen uns,
dass wir auch hier wieder die Möglichkeit hatten uns mit der Politik auszutauschen und gehört zu werden.

 

Ein Text von Ingo Plaßmeier, Delegierter der LAG WR NRW

Die LAG Werkstatträte NRW zu Notwendigkeiten einer Werkstatt-Reform

Dirk Fensterseifer beschäftigt sich seit zwei Jahren für die LAG Werkstatträte NRW
mit der Fragestellung einer Entgelt-Reform und der Zukunft der Werkstätten insgesamt.
Er verfolgte intensiv die Erstellung der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“
und konnte mehrfach an Gesprächen der erweiterten Steuerungsgruppe teilnehmen.

Nach der Veröffentlichung dieser Studie am gestrigen Tag
spricht er nun über die Sorgen und Ängste der Beschäftigten in Werkstätten.

Hier ist der Link zu diesem Video auf unserem YouTube-Kanal:

https://youtu.be/if65g9HOE3k

Hier kann man den Text zum Video auch Nachlesen:

Video-Stellungnahme_LAG_WR NRW zur Entgelt-Studie

Die LAG Werkstatträte NRW sieht aber auch die Chancen innerhalb der ausführlichen Studie
und befürwortet definitiv einen Großteil der Impulse und Ideen,
die von der Wissenschaft erarbeitet und formuliert wurden.

Die Politik ist nun am Zug,
die Reform-Ideen zum Entgelt der Beschäftigten in Werkstätten aufzugreifen
und in Gesetze zu formen.
Kleine Stellschrauben, wie die damalige Grundbetrags-Steigerung über das BTHG (Bundesteilhabe-Gesetz)
oder debattierte Ansätze einer zaghaften Erhöhung des AföGs (Arbeits-Förderungs-Geld) sind definitiv nicht mehr zeitgemäß
und müssen dieses Mal von einer mutigen Reform,
ganz im Sinne der UN-Behinderten-Rechts-Konvention, abgelöst werden.
Die LAG Werkstatträte NRW bedankt sich hiermit bei den beiden Forschungs-Instituten und, stellvertretend für die vielen beteiligten Wissenschaftler,
bei Herrn Dr. Engels, Frau Dr. Deremetz und Prof. Dr. Welti.

Experten-Gruppe zur Entgelt-Reform traf sich in Berlin!

Am 28. November 2022 gab es einen wichtigen Termin in Berlin:
Die Experten-Gruppe zur Entgelt-Reform kam zu einem Gespräch zusammen.
Die LAG Werkstatträte NRW waren bei diesem sehr wichtigen Treffen für die Zukunft dabei!
Die Werkstätten in Deutschland benötigen ein neues Entgelt-System, das bedeutet:
Wovon sollen Werkstatt-Beschäftigte in Zukunft leben?
Die bekannten Systeme müssen dazu überarbeitet werden:
Denn die Mischung aus Grund-Sicherung oder Rente und dem komplizierten Werkstatt-Entgelt ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir Werkstatträte sagen auch:
Es ist nicht genug Geld für die Arbeit, die wir leisten!

Die Bundes-Regierung glaubt auch, dass sich etwas ändern muss.
Deswegen haben sie die Wissenschaft gebeten, eine Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
Wenn sich nicht nur kleine Dinge ändern sollen,
sondern auch große Dinge auf eine lange Zeit verändert werden, dann ist das eine „Reform“.
An diesen Vorschlägen zu einer Reform arbeiten die Wissenschaftler schon seit 2 Jahren.
Erste Ideen und Vorschläge wurden schon gemacht.
Es gab in den Werkstätten Umfragen:
Was brauchen die Beschäftigten? Wie kann man die Situation verbessern?
Ideen sind zum Beispiel das Basis-Geld: das fordern wir Werkstatträte.
Es wird auch viel über einen Mindest-Lohn gesprochen.

Am letzten Montag in Berlin waren alle nochmal zu einem Gespräch eingeladen:
Die Wissenschaftler, die Politik, die Werkstätten, aber auch Werkstatträte und Frauenbeauftragte.
Das „Institut für angewandte Sozialwissenschaft“ (die Wissenschaftler) wollten von allen hören,
was sie brauchen und was sie für eine gute Idee halten würden.
Der Abschluss-Bericht der Wissenschaftler wird im Sommer 2023 veröffentlicht.

Dann weiß die Politik, welche Entgelt-Reform am besten wäre.
Wenn die Politiker dann die Ideen umsetzen wollen,
dann müssen sie Gesetze beschließen: Aber das kann auch noch dauern.
Wir sind aber froh, dass es überhaupt eine Verbesserung geben wird.
Wir sind auch froh, dass wir uns beteiligen können und eure Ängste und Sorgen der Wissenschaft mitteilen können.

Wir bleiben dran!

Noch 2 Links:
www.infas.de
www.basisgeld-jetzt.de

Der Text wurde geschrieben von: Dirk Fensterseifer

Interview von WDR mit der Vorsitzenden der LAG WR NRW

Tanja Lohmeier wurde als Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW am 5. Oktober 2022 von einem Team des WDR interviewt.
Das Team vom WDR ist zu ihr in die Werkstatt Am Osterbruch der Lebenshilfe Lübbecke e.V gekommen
und hat sie zu den Themen befragt:
– gutes Entgelt für Beschäftigte
– und wie die Werkstatträte als Betroffene die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sehen.

Tanja Lohmeier ist auch Vorsitzende des Werkstattrates den Werkstätten der Lebenshilfe Lübbecke e.V.

Der Beitrag wurde am 9. Oktober 2022 zwischen 19:30 und 20:00 Uhr in der Sendung Westpol im WDR gezeigt.

Hier kann man den Beitrag in der Mediathek ab der etwa 23. Minute anschauen:
www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWY4NTk1MjUyLTU1MjYtNGZlOS04MWUxLWE2NDhmMzBiN2ZjMQ

Grundbetrags-Erhöhung ab dem 1. Januar 2023

Wie viele von Euch schon gehört haben, wird der Grundbetrag für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ab dem 1. Januar 2023 um 17 Euro auf insgesamt 126 Euro erhöht.
Es sind neu weitere 7 Euro dazu gekommen.

Warum ist das so?

Und warum ist das gar nicht so gut, wie es auf den ersten Blick erscheint?

Grundsätzlich arbeiten wir in den Werkstätten solidarisch.
Das bedeutet, dass wir unsere Kollegen unterstützen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht so viel der schnell arbeiten können. Eine gute Sache.

Unser aller Bezahlung ist aber in verschiedene Punkte aufgeteilt.
Ein Punkt ist der so genannte Grundbetrag.
Dieser ist gesetzlich durch unsere Bundesregierung an das Ausbildungsgeld gekoppelt.
Das bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderung auch mehr Geld bekommen, wenn zum Beispiel Auszubildende auch im Berufs-Bildungs-Bereich mehr Geld bekommen durch das BAföG.
Was eigentlich ein guter Gedanke ist, bringt aber auf den zweiten Blick ein Problem mit sich.

Die Erhöhung vom Grundbetrag in der Werkstatt gilt für alle Beschäftigten.
Die die viel Arbeiten und die die nicht so viel arbeiten können. Grundsätzlich also eine faire Geschichte.
ABER:
Die Werkstätten erwirtschaften dadurch nicht mehr Geld und müssen trotzdem diese Erhöhung an uns zahlen.
Das kann nur dadurch geschehen, dass das Geld an anderer Stelle eingespart wird.
Da aber die Werkstätten alle Gewinne für uns Menschen mit Behinderung aufwenden müssen,
gibt es logischerweise auch nur die einzige Möglichkeit Geld zu einzusparen.
Bei uns.

Das bedeutet, dass die schwächeren Beschäftigten und die Menschen in den Berufs-Bildungs-Bereichen mehr Geld bekommen,
während die Menschen, die mehr Leistung erbringen können, Kürzungen in Kauf nehmen müssen.
Der solidarische Gedanke ist auf keinen Fall in Frage zu stellen, jedoch erweckt diese Situation auch Neid und macht unzufrieden.
Das ist absolut natürlich und verständlich.

Wir von der LAG Werkstatträte NRW haben dazu eine Stellungnahme an die Regierung geschrieben.

Hier betonen wir, dass es grundsätzlich eine gute Idee ist uns Menschen mit Behinderung mit der mehr Geld unterstützen zu wollen.
Aber wir sagen auch ganz klar, dass diese Grundbetrags-Erhöhung nicht bei allen Menschen in der Werkstatt ankommt.
Wir benötigen Unterstützung durch den Bund oder die Länder, da die Werkstätten diese Erhöhung nicht ohne Einschränkungen leisten können.

Das ist eine Forderung an die Regierung aus unserem Positions-Papier Arm trotz Arbeit:
Wir fordern, dass jetzt das Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro auf 177 Euro erhöht werden soll.
Das bedeutet:
Der gesamte Grundbetrag von bald 126 Euro pro Monat plus die 52 Euro vom jetzigen Arbeitsförderungsgeld werden vom Staat übernommen.
Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 Euro bei der Auszahlung des Arbeitsförderungsgeldes aufgehoben werden.
Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungsbetrag auszahlen können.

Hier findet ihr unser komplettes Positions-Papier Arm trotz Arbeit von der LAG Werkstatträte NRW.

Diese wichtige Forderung soll aber nur ein schneller helfender Zwischenschritt sein.
Für die Zukunft fordern wir eine Weiter-Entwicklung der Werkstätten.
Aber nur mit uns Beschäftigten mit Behinderung zusammen.
Nicht über unsere Köpfe hinweg!
Wir unterstützen die Forderung von Werkstatträte Deutschland nach einem Basis-Geld für alle Beschäftigten in Werkstätten.
Hier findet ihr Infos zum Basis-Geld von Werkstatträte Deutschland.
http://www.basisgeld-jetzt.de

Wir sind guter Hoffnung gehört zu werden.
Den Rest zeigt die Zukunft.
Wenn es neue Entscheidungen geben sollte, werden wir euch selbstverständlich auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Hier findet ihr noch eine Erklärung zum Entgelt und unserem Positions-Papier.

Wenn ihr Werkstatträte in NRW seid und Hilfe braucht, dann meldet euch bei uns unter: info@nrw-werkstattraete.de

Gemeinsam sind wir stark!

Der Text wurde geschrieben von Ingo Plaßmeier, Delegierter der LAG Werkstatträte NRW

Wir machen uns stark für mehr Geld

Wir finden, es muss sich was für uns Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ändern.
Für die Zukunft unterstützen wir die Forderung von Werkstatträte Deutschland e.V. nach einem Basisgeld.
Hier findet ihr mehr dazu: https://www.basisgeld-jetzt.de/

Aber:

Bis vielleicht das Basisgeld kommt, dauert es bestimmt noch mehrere Jahre.
So lange wollen und können wir nicht warten.
Deswegen fordern wir für die Zwischenzeit schon kleinere Verbesserungen für uns Beschäftigte.

Deshalb haben wir in der LAG Werkstatträte NRW unser Positionspapier Arm trotz Arbeit geschrieben.

Wir fordern unter anderem:

Das Arbeits-Förderungs-Geld von 52 Euro soll auf 178 Euro erhöht werden.
Das bedeutet: Der gesamte Grundbetrag von bald 126 Euro pro Monat plus
die 52 Euro vom jetzigen Arbeits-Förderungs-Geld werden vom Staat übernommen.
Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 € bei der Auszahlung des Arbeits-Förderungs-Geldes aufgehoben werden.
Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungs-Betrag auszahlen können.

Hier findet ihr unser ganzes Positionspapier:

Gemeinsam sind wir stark !

Themen-Woche der LAG Werkstatträte NRW vom 22. Oktober 2020

Donnerstag, 22. Oktober 2020
Das Thema der Video-Konferenz war: Rund ums Entgelt
Wir hatten an dem Tag 95 eingewählte Computer.
Es wurde gesprochen über:

  1. Entgelt-Ideen für die Zukunft
    Es gibt einen Vortrag von Werkstatträte Deutschland über die Forschung zum Entgelt in Werkstätten.
    Danach gibt es eine Diskussion mit Gästen zum Thema Entgelt in der Werkstatt.
    Als Gäste haben an der Diskussion teilgenommen:
    • Johannes Herbetz. Er ist Delegierter in der LAG Werkstatträte NRW und Vorsitzender von Werkstatträte Deutschland.
    • Wilfried Oellers. Er ist behinderten-politischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion
    • Dr. Michael Weber. Er ist Vorsitzender der LAG WfbM NRW und Geschäftsführer von der Werkstatt des HPZ Krefeld.
    • Josef Neumann. Er ist sozial-politischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
    • Jürgen Kröger. Er ist Delegierter der LAG Werkstatträte NRW.
  2. Entgelt im Jahr 2020
    Es wurde über Neuigkeiten zum Rettungsschirm zum Entgelt aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung berichtet.
    Es gab einen Vortrag zu der Frage: Wenn der Steigerungsbetrag gekürzt werden soll.
    Im Chat gab es auch wieder viele Fragen und Anregungen zum Thema Entgelt.

Hier ein ausführlicher Bericht zu diesem wichtigen und interessanten Thema:
Hinrich Nannen und Jan Brocks von Werkstatträte Deutschland haben einen Vortrag zur neuen Forschung zum Entgelt in Werkstätten gehalten.
Sie beraten die Forschergruppe und geben Tipps und sagen auch, worauf man achten muss.
Die Forschung zum Entgelt macht das infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Bonn) und die IGS.
infas ist ein unabhängiges Sozialforschungsinstitut, das für Unternehmen, Wissenschaft und Politik forscht und diese berät.
Sie wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt (kurz BMAS).
Es sollen erste Zwischen-Ergebnisse im Sommer 2021 geben.
Die End-Ergebnisse sollen Mitte oder Ende 2023 da sein.

zu 1.:

Johannes Herbetz ist Delegierter in der LAG Werkstatträte NRW und Vorsitzender von Werkstatträte Deutschland.
Er stellte das Basisgeld vor.
Wilfried Oellers ist behindertenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion und hat seinen Wahlkreis in Heinsberg.
Die CDU/CSU hat ein Positionspapier zum Afög (Arbeitsförderungsgeld) veröffentlicht.
Deswegen ist der Vorschlag: Der Grundbetrag bleibt bei 80 Euro und das Afög wird stetig erhöht.
Bis das Afög 2023 dann um 39 Euro auf insgesamt 91 Euro erhöht ist und die Anrechnungsgrenze soll aufgehoben werden.
Bis 2023 ist das Ausbildungsgeld nicht mehr mit dem Grundbetrag direkt gekoppelt, sondern wird in Stufen erhöht.
Danach ist beides wieder gekoppelt.
Die CDU möchte das komplett voneinander trennen.
Dr. Michael Weber ist Vorsitzender der LAG WfbM NRW und Geschäftsführer auch von der Werkstatt des HPZ Krefeld.
Er sagte, wie die Werkstätten sich eine gute Lösung für den Übergang vorstellen können.
Also alles aus einer Hand.
Er sagte aber auch, dass das Entgelt in den Werkstätten sehr kompliziert ist und fast keiner diese Regelungen versteht.
Herr Weber sagte, dass eigentlich die Politiker gemeinsam mit den Werkstätten und Werkstatträten eine neue Lösung für das Entgelt finden sollten.
Die Forschung ist seiner Meinung nach nicht unbedingt notwendig.
Er schlägt vor: Jeder Beschäftigte kann etwas lernen und dann eine Urkunde oder Zertifikat dazu bekommen.
Wenn man diese Urkunde hat, bekommt man mehr Geld.
Josef Neumann ist sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und hat seinen Wahlkreis in Solingen.
Die SPD schlägt einen Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten vor.
Dazu gibt es einen Antrag von der „Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv“ von Menschen mit und ohne Behinderung in der SPD.
Er sagte: Wir wollen in einer inklusiven Gesellschaft leben. Dann wäre der Mindestlohn die normale Bezahlung.
Er sagte: Mit einem Mindestlohn könnte die gute Rente für die Beschäftigten in Werkstätten erhalten bleiben.
Das müsste nur vorher festgeschrieben werden.
Er findet die Idee gut, dass alles aus einer Hand bezahlt werden soll.
Jürgen Kröger ist Delegierter der LAG Werkstatträte NRW.
Er findet alles aus einer Hand auch gut.
Er findet es wichtig, dass es auch einen Anreiz geben muss, dass man gut arbeitet.
Es darf aber keinen Leistungsdruck geben.
Es ist schwierig, dass die Stärkeren in der Werkstatt für die Schwächeren das Ergebnis mit erarbeiten müssen.
Deswegen findet er, dass auch kurzfristig der ganze Grundbetrag aus staatlichen Mitteln bezahlt werden soll.
Er hat einen Appell an die Politiker: Bitte kümmern Sie sich darum, dass die Erhörung vom Grundbetrag aus staatlichen Mitteln sehr bald bezahlt wird.
Wie es das CDU/CSU-Positionspapier vorschlägt.
Es wäre wichtig, dass das Papier noch 2020 verabschiedet wird.
Ute Wegner ist Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.
Sie schlägt vor, dass das Positionspapier kurzfristig der CDU/CSU kommen sollte und das man langfristig über die verschiedenen Ideen diskutieren kann.

zu 2.:

Ute Wegner berichtet über neues zum Rettungsschirm zum Entgelt aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung.
Es gibt vom LWL und LVR einen neuen Entwurf zu ihrem Eckpunktepapier vom 24.08.2020.
Die Ertragsschwankungs-Rücklage muss soweit aufgebraucht werden, dass noch 3 Monate Entgelte bezahlt werden können.
Bis zu diesen 3 Monaten kann die Rücklage aus dem Rettungsschirm aufgefüllt werden.
Es wird trotzdem die Modernisierungs- und Investitionsrücklage geprüft, ob diese nicht für Entgelte eingesetzt werden können.
Anträge für den Rettungsschirm aus der Ausgleichsabgabe können bis Ende Dezember 2020 gestellt werden.
Das Papier wird erst versendet, wenn der LWL und LVR das o.k. gibt.
Bernd Göpel und Max Haberland, beide Delegierte der LAG Werkstatträte NRW haben einen Vortrag gehalten, was der Werkstattrat machen kann, wenn der Steigerungsbetrag gekürzt werden soll. Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht, wie mit einem weniger an Arbeits-Ergebnis umgegangen werden soll und ein Mitbestimmungsrecht, wie der die Entgelte geändert werden sollen, z.B. eine zeitlich begrenzt Kürzung vom Steigerungsbetrag für 3 Monate jeweils 10 € pro Monat. Man kann sich auch Hilfe bei der LAG Werkstatträte NRW holen. Es dürfen aber keine genauen Zahlen weitergegeben werde, da sie unter Schweigepflicht stehen.

Geschrieben von Tanja Lohmeier und Joachim Klatte, Delegierte der LAG Werkstatträte NRW

Geschrieben von Tanja Lohmeier und Kai Kraft, Delegierte der LAG Werkstatträte NRW

Foto von einer Videokonferenz

Treffen der Werkstatträte per Video-Konferenz

Wir, die LAG Werkstatträte NRW, haben am 26. August 2020 unsere 2. Video-Konferenz mit vielen Werkstatträten aus ganz NRW durchgeführt.
Es waren diesmal über 60 Teilnehmer.
Es waren also mehr als die Hälfte aller Werkstatträte in NRW mit dabei.
Heinz-Jürgen Uffmann hat uns bei der Moderation unterstützt.

Es ging um das wichtige Thema Geld und Entgelt für die Beschäftigten in Werkstätten.
Wir haben euch Werkstatträten von Neuem zum Entgelt in NRW berichtet.
Zum Beispiel der Rettungsschirm aus dem Topf der Ausgleichs-Abgabe von Deutschland.
Hier seht ihr ein Foto,
das uns der Werkstattrat der Lübbecker Werkstätten gGmbH geschickt hat.
Vielen Dank dafür.
Wenn ein Werkstattrat in NRW die Unterlagen dazu nicht bekommen hat,
dann schreibt uns eine Mail an: info@nrw-werkstattraete.de.

Wir möchten ab jetzt mehrmals im Jahr eine Video-Konferenz für die Werkstatträte in NRW machen.

Wir wünschen uns aber auch,
dass wir uns bald wieder auch normal in einer Werkstatträte-Konferenz sehen können.

Arbeit vom Werkstattrat in der Corona-Zeit

Die Arbeit vom Werkstattrat ist momentan schwieriger als sonst.
Es gibt fast keine normalen Werkstattrat-Sitzungen.
Der Werkstattrat von den Rurtalwerkstätten der Lebenshilfe Düren gGmbH haben es ausprobiert,
wie der Werkstattrat trotzdem gut arbeiten kann.
Ihre Erfahrungen und Tipps gibt es hier zum Herunterladen.
Ein Text ist in schwerer Sprache und der andere in Leichter Sprache.
Vielen Dank an den Werkstattrat der Rurtalwerkstätten!

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Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?

Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?
Wenn ich nicht arbeiten gehe, dann verdiene ich kein Geld.
Das stimmt eigentlich. Im Moment stimmt es nicht.
Das möchten wir euch erklären.
Für mehr Informationen, hier klicken!

Der Text ist von Ute Wegner – Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.