Experten-Gruppe zur Entgelt-Reform traf sich in Berlin!

Am 28. November 2022 gab es einen wichtigen Termin in Berlin:
Die Experten-Gruppe zur Entgelt-Reform kam zu einem Gespräch zusammen.
Die LAG Werkstatträte NRW waren bei diesem sehr wichtigen Treffen für die Zukunft dabei!
Die Werkstätten in Deutschland benötigen ein neues Entgelt-System, das bedeutet:
Wovon sollen Werkstatt-Beschäftigte in Zukunft leben?
Die bekannten Systeme müssen dazu überarbeitet werden:
Denn die Mischung aus Grund-Sicherung oder Rente und dem komplizierten Werkstatt-Entgelt ist nicht mehr zeitgemäß.
Wir Werkstatträte sagen auch:
Es ist nicht genug Geld für die Arbeit, die wir leisten!

Die Bundes-Regierung glaubt auch, dass sich etwas ändern muss.
Deswegen haben sie die Wissenschaft gebeten, eine Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
Wenn sich nicht nur kleine Dinge ändern sollen,
sondern auch große Dinge auf eine lange Zeit verändert werden, dann ist das eine „Reform“.
An diesen Vorschlägen zu einer Reform arbeiten die Wissenschaftler schon seit 2 Jahren.
Erste Ideen und Vorschläge wurden schon gemacht.
Es gab in den Werkstätten Umfragen:
Was brauchen die Beschäftigten? Wie kann man die Situation verbessern?
Ideen sind zum Beispiel das Basis-Geld: das fordern wir Werkstatträte.
Es wird auch viel über einen Mindest-Lohn gesprochen.

Am letzten Montag in Berlin waren alle nochmal zu einem Gespräch eingeladen:
Die Wissenschaftler, die Politik, die Werkstätten, aber auch Werkstatträte und Frauenbeauftragte.
Das „Institut für angewandte Sozialwissenschaft“ (die Wissenschaftler) wollten von allen hören,
was sie brauchen und was sie für eine gute Idee halten würden.
Der Abschluss-Bericht der Wissenschaftler wird im Sommer 2023 veröffentlicht.

Dann weiß die Politik, welche Entgelt-Reform am besten wäre.
Wenn die Politiker dann die Ideen umsetzen wollen,
dann müssen sie Gesetze beschließen: Aber das kann auch noch dauern.
Wir sind aber froh, dass es überhaupt eine Verbesserung geben wird.
Wir sind auch froh, dass wir uns beteiligen können und eure Ängste und Sorgen der Wissenschaft mitteilen können.

Wir bleiben dran!

Noch 2 Links:
www.infas.de
www.basisgeld-jetzt.de

Der Text wurde geschrieben von: Dirk Fensterseifer

Interview von WDR mit der Vorsitzenden der LAG WR NRW

Tanja Lohmeier wurde als Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW am 5. Oktober 2022 von einem Team des WDR interviewt.
Das Team vom WDR ist zu ihr in die Werkstatt Am Osterbruch der Lebenshilfe Lübbecke e.V gekommen
und hat sie zu den Themen befragt:
– gutes Entgelt für Beschäftigte
– und wie die Werkstatträte als Betroffene die Werkstätten für Menschen mit Behinderung sehen.

Tanja Lohmeier ist auch Vorsitzende des Werkstattrates den Werkstätten der Lebenshilfe Lübbecke e.V.

Der Beitrag wurde am 9. Oktober 2022 zwischen 19:30 und 20:00 Uhr in der Sendung Westpol im WDR gezeigt.

Hier kann man den Beitrag in der Mediathek ab der etwa 23. Minute anschauen:
www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWY4NTk1MjUyLTU1MjYtNGZlOS04MWUxLWE2NDhmMzBiN2ZjMQ

Grundbetrags-Erhöhung ab dem 1. Januar 2023

Wie viele von Euch schon gehört haben, wird der Grundbetrag für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ab dem 1. Januar 2023 um 17 Euro auf insgesamt 126 Euro erhöht.
Es sind neu weitere 7 Euro dazu gekommen.

Warum ist das so?

Und warum ist das gar nicht so gut, wie es auf den ersten Blick erscheint?

Grundsätzlich arbeiten wir in den Werkstätten solidarisch.
Das bedeutet, dass wir unsere Kollegen unterstützen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht so viel der schnell arbeiten können. Eine gute Sache.

Unser aller Bezahlung ist aber in verschiedene Punkte aufgeteilt.
Ein Punkt ist der so genannte Grundbetrag.
Dieser ist gesetzlich durch unsere Bundesregierung an das Ausbildungsgeld gekoppelt.
Das bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderung auch mehr Geld bekommen, wenn zum Beispiel Auszubildende auch im Berufs-Bildungs-Bereich mehr Geld bekommen durch das BAföG.
Was eigentlich ein guter Gedanke ist, bringt aber auf den zweiten Blick ein Problem mit sich.

Die Erhöhung vom Grundbetrag in der Werkstatt gilt für alle Beschäftigten.
Die die viel Arbeiten und die die nicht so viel arbeiten können. Grundsätzlich also eine faire Geschichte.
ABER:
Die Werkstätten erwirtschaften dadurch nicht mehr Geld und müssen trotzdem diese Erhöhung an uns zahlen.
Das kann nur dadurch geschehen, dass das Geld an anderer Stelle eingespart wird.
Da aber die Werkstätten alle Gewinne für uns Menschen mit Behinderung aufwenden müssen,
gibt es logischerweise auch nur die einzige Möglichkeit Geld zu einzusparen.
Bei uns.

Das bedeutet, dass die schwächeren Beschäftigten und die Menschen in den Berufs-Bildungs-Bereichen mehr Geld bekommen,
während die Menschen, die mehr Leistung erbringen können, Kürzungen in Kauf nehmen müssen.
Der solidarische Gedanke ist auf keinen Fall in Frage zu stellen, jedoch erweckt diese Situation auch Neid und macht unzufrieden.
Das ist absolut natürlich und verständlich.

Wir von der LAG Werkstatträte NRW haben dazu eine Stellungnahme an die Regierung geschrieben.

Hier betonen wir, dass es grundsätzlich eine gute Idee ist uns Menschen mit Behinderung mit der mehr Geld unterstützen zu wollen.
Aber wir sagen auch ganz klar, dass diese Grundbetrags-Erhöhung nicht bei allen Menschen in der Werkstatt ankommt.
Wir benötigen Unterstützung durch den Bund oder die Länder, da die Werkstätten diese Erhöhung nicht ohne Einschränkungen leisten können.

Das ist eine Forderung an die Regierung aus unserem Positions-Papier Arm trotz Arbeit:
Wir fordern, dass jetzt das Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro auf 177 Euro erhöht werden soll.
Das bedeutet:
Der gesamte Grundbetrag von bald 126 Euro pro Monat plus die 52 Euro vom jetzigen Arbeitsförderungsgeld werden vom Staat übernommen.
Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 Euro bei der Auszahlung des Arbeitsförderungsgeldes aufgehoben werden.
Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungsbetrag auszahlen können.

Hier findet ihr unser komplettes Positions-Papier Arm trotz Arbeit von der LAG Werkstatträte NRW.

Diese wichtige Forderung soll aber nur ein schneller helfender Zwischenschritt sein.
Für die Zukunft fordern wir eine Weiter-Entwicklung der Werkstätten.
Aber nur mit uns Beschäftigten mit Behinderung zusammen.
Nicht über unsere Köpfe hinweg!
Wir unterstützen die Forderung von Werkstatträte Deutschland nach einem Basis-Geld für alle Beschäftigten in Werkstätten.
Hier findet ihr Infos zum Basis-Geld von Werkstatträte Deutschland.
http://www.basisgeld-jetzt.de

Wir sind guter Hoffnung gehört zu werden.
Den Rest zeigt die Zukunft.
Wenn es neue Entscheidungen geben sollte, werden wir euch selbstverständlich auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Hier findet ihr noch eine Erklärung zum Entgelt und unserem Positions-Papier.

Wenn ihr Werkstatträte in NRW seid und Hilfe braucht, dann meldet euch bei uns unter: info@nrw-werkstattraete.de

Gemeinsam sind wir stark!

Der Text wurde geschrieben von Ingo Plaßmeier, Delegierter der LAG Werkstatträte NRW

Wir machen uns stark für mehr Geld

Wir finden, es muss sich was für uns Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung ändern.
Für die Zukunft unterstützen wir die Forderung von Werkstatträte Deutschland e.V. nach einem Basisgeld.
Hier findet ihr mehr dazu: https://www.basisgeld-jetzt.de/

Aber:

Bis vielleicht das Basisgeld kommt, dauert es bestimmt noch mehrere Jahre.
So lange wollen und können wir nicht warten.
Deswegen fordern wir für die Zwischenzeit schon kleinere Verbesserungen für uns Beschäftigte.

Deshalb haben wir in der LAG Werkstatträte NRW unser Positionspapier Arm trotz Arbeit geschrieben.

Wir fordern unter anderem:

Das Arbeits-Förderungs-Geld von 52 Euro soll auf 178 Euro erhöht werden.
Das bedeutet: Der gesamte Grundbetrag von bald 126 Euro pro Monat plus
die 52 Euro vom jetzigen Arbeits-Förderungs-Geld werden vom Staat übernommen.
Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 € bei der Auszahlung des Arbeits-Förderungs-Geldes aufgehoben werden.
Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungs-Betrag auszahlen können.

Hier findet ihr unser ganzes Positionspapier:

Gemeinsam sind wir stark !

Themen-Woche der LAG Werkstatträte NRW vom 22. Oktober 2020

Donnerstag, 22. Oktober 2020
Das Thema der Video-Konferenz war: Rund ums Entgelt
Wir hatten an dem Tag 95 eingewählte Computer.
Es wurde gesprochen über:

  1. Entgelt-Ideen für die Zukunft
    Es gibt einen Vortrag von Werkstatträte Deutschland über die Forschung zum Entgelt in Werkstätten.
    Danach gibt es eine Diskussion mit Gästen zum Thema Entgelt in der Werkstatt.
    Als Gäste haben an der Diskussion teilgenommen:
    • Johannes Herbetz. Er ist Delegierter in der LAG Werkstatträte NRW und Vorsitzender von Werkstatträte Deutschland.
    • Wilfried Oellers. Er ist behinderten-politischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion
    • Dr. Michael Weber. Er ist Vorsitzender der LAG WfbM NRW und Geschäftsführer von der Werkstatt des HPZ Krefeld.
    • Josef Neumann. Er ist sozial-politischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
    • Jürgen Kröger. Er ist Delegierter der LAG Werkstatträte NRW.
  2. Entgelt im Jahr 2020
    Es wurde über Neuigkeiten zum Rettungsschirm zum Entgelt aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung berichtet.
    Es gab einen Vortrag zu der Frage: Wenn der Steigerungsbetrag gekürzt werden soll.
    Im Chat gab es auch wieder viele Fragen und Anregungen zum Thema Entgelt.

Hier ein ausführlicher Bericht zu diesem wichtigen und interessanten Thema:
Hinrich Nannen und Jan Brocks von Werkstatträte Deutschland haben einen Vortrag zur neuen Forschung zum Entgelt in Werkstätten gehalten.
Sie beraten die Forschergruppe und geben Tipps und sagen auch, worauf man achten muss.
Die Forschung zum Entgelt macht das infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Bonn) und die IGS.
infas ist ein unabhängiges Sozialforschungsinstitut, das für Unternehmen, Wissenschaft und Politik forscht und diese berät.
Sie wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt (kurz BMAS).
Es sollen erste Zwischen-Ergebnisse im Sommer 2021 geben.
Die End-Ergebnisse sollen Mitte oder Ende 2023 da sein.

zu 1.:

Johannes Herbetz ist Delegierter in der LAG Werkstatträte NRW und Vorsitzender von Werkstatträte Deutschland.
Er stellte das Basisgeld vor.
Wilfried Oellers ist behindertenpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion und hat seinen Wahlkreis in Heinsberg.
Die CDU/CSU hat ein Positionspapier zum Afög (Arbeitsförderungsgeld) veröffentlicht.
Deswegen ist der Vorschlag: Der Grundbetrag bleibt bei 80 Euro und das Afög wird stetig erhöht.
Bis das Afög 2023 dann um 39 Euro auf insgesamt 91 Euro erhöht ist und die Anrechnungsgrenze soll aufgehoben werden.
Bis 2023 ist das Ausbildungsgeld nicht mehr mit dem Grundbetrag direkt gekoppelt, sondern wird in Stufen erhöht.
Danach ist beides wieder gekoppelt.
Die CDU möchte das komplett voneinander trennen.
Dr. Michael Weber ist Vorsitzender der LAG WfbM NRW und Geschäftsführer auch von der Werkstatt des HPZ Krefeld.
Er sagte, wie die Werkstätten sich eine gute Lösung für den Übergang vorstellen können.
Also alles aus einer Hand.
Er sagte aber auch, dass das Entgelt in den Werkstätten sehr kompliziert ist und fast keiner diese Regelungen versteht.
Herr Weber sagte, dass eigentlich die Politiker gemeinsam mit den Werkstätten und Werkstatträten eine neue Lösung für das Entgelt finden sollten.
Die Forschung ist seiner Meinung nach nicht unbedingt notwendig.
Er schlägt vor: Jeder Beschäftigte kann etwas lernen und dann eine Urkunde oder Zertifikat dazu bekommen.
Wenn man diese Urkunde hat, bekommt man mehr Geld.
Josef Neumann ist sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und hat seinen Wahlkreis in Solingen.
Die SPD schlägt einen Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten vor.
Dazu gibt es einen Antrag von der „Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv“ von Menschen mit und ohne Behinderung in der SPD.
Er sagte: Wir wollen in einer inklusiven Gesellschaft leben. Dann wäre der Mindestlohn die normale Bezahlung.
Er sagte: Mit einem Mindestlohn könnte die gute Rente für die Beschäftigten in Werkstätten erhalten bleiben.
Das müsste nur vorher festgeschrieben werden.
Er findet die Idee gut, dass alles aus einer Hand bezahlt werden soll.
Jürgen Kröger ist Delegierter der LAG Werkstatträte NRW.
Er findet alles aus einer Hand auch gut.
Er findet es wichtig, dass es auch einen Anreiz geben muss, dass man gut arbeitet.
Es darf aber keinen Leistungsdruck geben.
Es ist schwierig, dass die Stärkeren in der Werkstatt für die Schwächeren das Ergebnis mit erarbeiten müssen.
Deswegen findet er, dass auch kurzfristig der ganze Grundbetrag aus staatlichen Mitteln bezahlt werden soll.
Er hat einen Appell an die Politiker: Bitte kümmern Sie sich darum, dass die Erhörung vom Grundbetrag aus staatlichen Mitteln sehr bald bezahlt wird.
Wie es das CDU/CSU-Positionspapier vorschlägt.
Es wäre wichtig, dass das Papier noch 2020 verabschiedet wird.
Ute Wegner ist Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.
Sie schlägt vor, dass das Positionspapier kurzfristig der CDU/CSU kommen sollte und das man langfristig über die verschiedenen Ideen diskutieren kann.

zu 2.:

Ute Wegner berichtet über neues zum Rettungsschirm zum Entgelt aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung.
Es gibt vom LWL und LVR einen neuen Entwurf zu ihrem Eckpunktepapier vom 24.08.2020.
Die Ertragsschwankungs-Rücklage muss soweit aufgebraucht werden, dass noch 3 Monate Entgelte bezahlt werden können.
Bis zu diesen 3 Monaten kann die Rücklage aus dem Rettungsschirm aufgefüllt werden.
Es wird trotzdem die Modernisierungs- und Investitionsrücklage geprüft, ob diese nicht für Entgelte eingesetzt werden können.
Anträge für den Rettungsschirm aus der Ausgleichsabgabe können bis Ende Dezember 2020 gestellt werden.
Das Papier wird erst versendet, wenn der LWL und LVR das o.k. gibt.
Bernd Göpel und Max Haberland, beide Delegierte der LAG Werkstatträte NRW haben einen Vortrag gehalten, was der Werkstattrat machen kann, wenn der Steigerungsbetrag gekürzt werden soll. Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht, wie mit einem weniger an Arbeits-Ergebnis umgegangen werden soll und ein Mitbestimmungsrecht, wie der die Entgelte geändert werden sollen, z.B. eine zeitlich begrenzt Kürzung vom Steigerungsbetrag für 3 Monate jeweils 10 € pro Monat. Man kann sich auch Hilfe bei der LAG Werkstatträte NRW holen. Es dürfen aber keine genauen Zahlen weitergegeben werde, da sie unter Schweigepflicht stehen.

Geschrieben von Tanja Lohmeier und Joachim Klatte, Delegierte der LAG Werkstatträte NRW

Geschrieben von Tanja Lohmeier und Kai Kraft, Delegierte der LAG Werkstatträte NRW

Foto von einer Videokonferenz

Treffen der Werkstatträte per Video-Konferenz

Wir, die LAG Werkstatträte NRW, haben am 26. August 2020 unsere 2. Video-Konferenz mit vielen Werkstatträten aus ganz NRW durchgeführt.
Es waren diesmal über 60 Teilnehmer.
Es waren also mehr als die Hälfte aller Werkstatträte in NRW mit dabei.
Heinz-Jürgen Uffmann hat uns bei der Moderation unterstützt.

Es ging um das wichtige Thema Geld und Entgelt für die Beschäftigten in Werkstätten.
Wir haben euch Werkstatträten von Neuem zum Entgelt in NRW berichtet.
Zum Beispiel der Rettungsschirm aus dem Topf der Ausgleichs-Abgabe von Deutschland.
Hier seht ihr ein Foto,
das uns der Werkstattrat der Lübbecker Werkstätten gGmbH geschickt hat.
Vielen Dank dafür.
Wenn ein Werkstattrat in NRW die Unterlagen dazu nicht bekommen hat,
dann schreibt uns eine Mail an: info@nrw-werkstattraete.de.

Wir möchten ab jetzt mehrmals im Jahr eine Video-Konferenz für die Werkstatträte in NRW machen.

Wir wünschen uns aber auch,
dass wir uns bald wieder auch normal in einer Werkstatträte-Konferenz sehen können.

Arbeit vom Werkstattrat in der Corona-Zeit

Die Arbeit vom Werkstattrat ist momentan schwieriger als sonst.
Es gibt fast keine normalen Werkstattrat-Sitzungen.
Der Werkstattrat von den Rurtalwerkstätten der Lebenshilfe Düren gGmbH haben es ausprobiert,
wie der Werkstattrat trotzdem gut arbeiten kann.
Ihre Erfahrungen und Tipps gibt es hier zum Herunterladen.
Ein Text ist in schwerer Sprache und der andere in Leichter Sprache.
Vielen Dank an den Werkstattrat der Rurtalwerkstätten!

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Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?

Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?
Wenn ich nicht arbeiten gehe, dann verdiene ich kein Geld.
Das stimmt eigentlich. Im Moment stimmt es nicht.
Das möchten wir euch erklären.
Für mehr Informationen, hier klicken!

Der Text ist von Ute Wegner – Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.