1. Europäische Entlohnungskonferenz
Hier findet ihr einen kleinen Film von Sascha Mysliwec zur 1. europäischen Entlohnungs-Konferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und WfbM Saarland.
Hier findet ihr einen kleinen Film von Sascha Mysliwec zur 1. europäischen Entlohnungs-Konferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und WfbM Saarland.
Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW hat sich seit längerer Zeit
intensiv mit der Frage einer gerechten Entlohnung für die Beschäftigten in einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt.
Hierbei ging leider hervor, dass viele von uns Beschäftigten in der Werkstatt
oftmals von einer unsichtbaren, greifbaren täglichen Armut betroffen sind,
obwohl die meisten von uns jeden Tag einer Arbeit in der Werkstatt nachgehen.
Beispielweise sind wir gezwungen immer billige Lebensmittel, Kleidung und vieles
mehr zu kaufen.
Deshalb fordern wir als Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW mit
unserem Positionspaper Arm trotz Arbeit unter anderem:
Geschrieben von Lulzim Lushtaku, Delegierter der LAG WR NRW
Wir bekommen immer wieder Fragen zum Entgelt in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Hier wollen wir euch das Entgelt und wie es sich zusammen setzt erklären und informieren.
Es gibt 3 Säulen, aus dem das Entgelt entsteht:
1) Grundbetrag
Der Grundbetrag ist ein Mindestentgelt, dass jeder Beschäftigte unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit erhält. Es liegt 2021 bei 99 Euro im Monat und wird am 01.01.2022 auf 109 € erhöht.
2) Arbeitsförderungsgeld (kurz Afög)
Der Werkstattbeschäftigte bekommt ein Afög. Dieses wird vom zuständigen Rehabilitationsträger zusätzlich zu den Vergütungen an die Werkstätten gezahlt. Das Afög liegt aktuell bei 52 Euro. Afög erhalten grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, jedoch nur, wenn deren Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt.
3) Steigerungsbetrag
Das Gesetz gibt vor, dass den Beschäftigten ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt bezahlt wird. Deshalb tritt neben dem leistungsunabhängigen Grundbetrag ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte.
Ihr könnt dazu unter folgenden Link einen Film abrufen, der das Entgelt einfach erklärt.www.bagwfbm.de/page/entgelte_und_einkommen
Die Aktion Schichtwechsel ist eine Idee von Werkstatträte Berlin und der LAG WfbM Berlin.
Seit 2019 gibt es die Aktion Schichtwechsel in ganz Deutschland.
Für einen Tag tauschen Mitarbeitende aus Unternehmen ihren Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus Werkstätten.
Damit sollen Barrieren im Kopf abgebaut werden.
Am 16. September 2021 ist die Aktion Schichtwechsel!
Es kann aber auch an einem anderen Tag stattfinden.
Die Aktion ist für jeden freiwillig.
Hier findet ihr ein Faltblatt und ein Infoblatt.
Wer Interesse hat, kann sich bei der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstätten melden.
Mehr Infos findet ihr hier:
https://www.bagwfbm.de/page/schichtwechsel
Landes-Arbeits-Gemeinschaft
der Werkstatträte NRW
Bahnhofstraße 4
59065 Hamm
Telefon: 02381 37 73 90
E-Mail: info@nrw-werkstattraete.de