Entgelt in den Werkstätten

Wir bekommen immer wieder Fragen zum Entgelt in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Hier wollen wir euch das Entgelt und wie es sich zusammen setzt erklären und informieren.

Es gibt 3 Säulen, aus dem das Entgelt entsteht:

1)  Grundbetrag 

Der Grundbetrag ist ein Mindestentgelt, dass jeder Beschäftigte unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit erhält. Es liegt 2021 bei 99 Euro im Monat und wird am 01.01.2022 auf 109 € erhöht.

2)  Arbeitsförderungsgeld (kurz Afög)

Der Werkstattbeschäftigte bekommt ein Afög. Dieses wird vom zuständigen Rehabilitationsträger zusätzlich zu den Vergütungen an die Werkstätten gezahlt. Das Afög liegt aktuell bei 52 Euro. Afög erhalten grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, jedoch nur, wenn deren Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt.


3) Steigerungsbetrag
Das Gesetz gibt vor, dass den Beschäftigten ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt bezahlt wird. Deshalb tritt neben dem leistungsunabhängigen Grundbetrag ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. 

Ihr könnt dazu unter folgenden Link einen Film abrufen, der das Entgelt einfach erklärt.www.bagwfbm.de/page/entgelte_und_einkommen