Grundbetrags-Erhöhung ab dem 1. Januar 2023

Wie viele von Euch schon gehört haben, wird der Grundbetrag für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ab dem 1. Januar 2023 um 17 Euro auf insgesamt 126 Euro erhöht.
Es sind neu weitere 7 Euro dazu gekommen.

Warum ist das so?

Und warum ist das gar nicht so gut, wie es auf den ersten Blick erscheint?

Grundsätzlich arbeiten wir in den Werkstätten solidarisch.
Das bedeutet, dass wir unsere Kollegen unterstützen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung nicht so viel der schnell arbeiten können. Eine gute Sache.

Unser aller Bezahlung ist aber in verschiedene Punkte aufgeteilt.
Ein Punkt ist der so genannte Grundbetrag.
Dieser ist gesetzlich durch unsere Bundesregierung an das Ausbildungsgeld gekoppelt.
Das bedeutet, dass wir Menschen mit Behinderung auch mehr Geld bekommen, wenn zum Beispiel Auszubildende auch im Berufs-Bildungs-Bereich mehr Geld bekommen durch das BAföG.
Was eigentlich ein guter Gedanke ist, bringt aber auf den zweiten Blick ein Problem mit sich.

Die Erhöhung vom Grundbetrag in der Werkstatt gilt für alle Beschäftigten.
Die die viel Arbeiten und die die nicht so viel arbeiten können. Grundsätzlich also eine faire Geschichte.
ABER:
Die Werkstätten erwirtschaften dadurch nicht mehr Geld und müssen trotzdem diese Erhöhung an uns zahlen.
Das kann nur dadurch geschehen, dass das Geld an anderer Stelle eingespart wird.
Da aber die Werkstätten alle Gewinne für uns Menschen mit Behinderung aufwenden müssen,
gibt es logischerweise auch nur die einzige Möglichkeit Geld zu einzusparen.
Bei uns.

Das bedeutet, dass die schwächeren Beschäftigten und die Menschen in den Berufs-Bildungs-Bereichen mehr Geld bekommen,
während die Menschen, die mehr Leistung erbringen können, Kürzungen in Kauf nehmen müssen.
Der solidarische Gedanke ist auf keinen Fall in Frage zu stellen, jedoch erweckt diese Situation auch Neid und macht unzufrieden.
Das ist absolut natürlich und verständlich.

Wir von der LAG Werkstatträte NRW haben dazu eine Stellungnahme an die Regierung geschrieben.

Hier betonen wir, dass es grundsätzlich eine gute Idee ist uns Menschen mit Behinderung mit der mehr Geld unterstützen zu wollen.
Aber wir sagen auch ganz klar, dass diese Grundbetrags-Erhöhung nicht bei allen Menschen in der Werkstatt ankommt.
Wir benötigen Unterstützung durch den Bund oder die Länder, da die Werkstätten diese Erhöhung nicht ohne Einschränkungen leisten können.

Das ist eine Forderung an die Regierung aus unserem Positions-Papier Arm trotz Arbeit:
Wir fordern, dass jetzt das Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro auf 177 Euro erhöht werden soll.
Das bedeutet:
Der gesamte Grundbetrag von bald 126 Euro pro Monat plus die 52 Euro vom jetzigen Arbeitsförderungsgeld werden vom Staat übernommen.
Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 Euro bei der Auszahlung des Arbeitsförderungsgeldes aufgehoben werden.
Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungsbetrag auszahlen können.

Hier findet ihr unser komplettes Positions-Papier Arm trotz Arbeit von der LAG Werkstatträte NRW.

Diese wichtige Forderung soll aber nur ein schneller helfender Zwischenschritt sein.
Für die Zukunft fordern wir eine Weiter-Entwicklung der Werkstätten.
Aber nur mit uns Beschäftigten mit Behinderung zusammen.
Nicht über unsere Köpfe hinweg!
Wir unterstützen die Forderung von Werkstatträte Deutschland nach einem Basis-Geld für alle Beschäftigten in Werkstätten.
Hier findet ihr Infos zum Basis-Geld von Werkstatträte Deutschland.
http://www.basisgeld-jetzt.de

Wir sind guter Hoffnung gehört zu werden.
Den Rest zeigt die Zukunft.
Wenn es neue Entscheidungen geben sollte, werden wir euch selbstverständlich auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Hier findet ihr noch eine Erklärung zum Entgelt und unserem Positions-Papier.

Wenn ihr Werkstatträte in NRW seid und Hilfe braucht, dann meldet euch bei uns unter: info@nrw-werkstattraete.de

Gemeinsam sind wir stark!

Der Text wurde geschrieben von Ingo Plaßmeier, Delegierter der LAG Werkstatträte NRW