Wie arbeitet die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW in der Corona-Zeit?

Auf unserer Homepage haben wir schon 2 Berichte über das Arbeiten in der Corona-Zeit veröffentlicht.
Ein Bericht handelt von der Arbeit eines Werkstattrates.
Ein Bericht handelt von der Arbeit in der Werkstatt mit den ganzen Maßnahmen wie Abstände einhalten und Masken-Pflicht.

Wie arbeitet aber jetzt die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG Werkstatträte NRW)?
Mit diesem Bericht möchte ich euch einen kleinen Einblick in unsere momentane Arbeitsweise geben.
Corona und das Betretungsverbot in den Werkstätten hat unsere Arbeit als Werkstatträte und auch als Delegierte der LAG Werkstatträte NRW auf jeden Fall verändert.
Anfangs war es sehr schwierig.
Es wurden E-Mails an die Delegierten geschickt.
Aber nicht jeder Delegierte konnte Zuhause seine E-Mails lesen und bearbeiten.
Sie hatten entweder keinen Computer oder konnten nicht auf die E-Mails von der Arbeit zugreifen.
Die LAG Werkstatträte NRW hat das Problem bei den Kostenträgern (LWL und LVR) und der LAG der Werkstätten für behinderte Menschen mit angesprochen.
Wir hatten gefordert, dass die Werkstatträte arbeitsfähig bleiben müssen und dafür die entsprechende Ausstattung, wie ein Laptop oder ein Diensthandy brauchen.
Wir haben uns mit verschiedenen Fragen beschäftigt: Wie sieht es mit dem Entgelt für die Beschäftigten aus?
Wie wird das mit dem Urlaub der Beschäftigten geregelt? Wie können wir Delegierten uns austauschen und die wichtigen Themen besprechen?
Vor der Corona-Zeit haben wir uns alle 2 Monate in Dortmund zu einer
Delegierten-Versammlung getroffen. Im Moment geht das nicht mehr! Einige Delegierte haben ein Dienstreise-Verbot.
Wir besprechen jetzt alles in Video-Konferenzen.
Der Sprecherrat schickt an die Delegierten eine Tages-Ordnung mit Themen, die besprochen werden sollen.
Die Delegierten aus den einzelnen Wohlfahrts-Verbänden besprechen diese Themen in einer Video-Konferenz.
Jeder Wohlfahrts-Verband hat einen Sprecher gewählt.
Dann findet eine kleine Delegierten-Versammlung per Video-Konferenz statt.
Daran nehmen dann die Sprecher aus den Wohlfahrts-Verbänden, der Sprecherrat der LAG Werkstatträte NRW und die Assistenz-Person der LAG Werkstatträte NRW teil.
Es werden die Themen von der Tages-Ordnung besprochen.
Die Sprecher teilen die Meinung der Delegierten aus den Wohlfahrtsverbänden mit.
Dann müssen die Sprecher die anderen Delegierten aus den Wohlfahrtsverbänden über das Ergebnis der kleinen Delegierten-Versammlung informieren.
Diese kleine Delegierten-Versammlung findet 1-mal im Monat statt.
Alle 2 Monate findet eine große Delegierten-Versammlung mit allen Delegierten statt.
Diese sind dann aber dazu da um sich auszutauschen und um in Kontakt zu bleiben.
Die Video-Konferenzen sind eine gute Möglichkeit um sich auszutauschen und auch wichtige Themen zu besprechen.
Video-Konferenzen sind aber auch ziemlich anstrengend. Wir alle wünschen und hoffen, dass wir uns möglichst bald wieder persönlich treffen können.
Alle Werkstatträte in NRW bekommen per E-Mail wichtige Informationen von der LAG Werkstatträte NRW.
Wir sind aber auch sehr froh, dass wir Informationen und Berichte endlich wieder über unsere neue Homepage an alle weitergeben können.
Wie findet ihr die neue Homepage der LAG Werkstatträte NRW?
Wir wollen uns aber nicht nur mit den Delegierten austauschen, sondern auch mit allen anderen Werkstatträten aus NRW. Deshalb haben wir am 25. Juni 2020 ein Experiment durchgeführt.
Eine Videokonferenz der LAG WR NRW für alle Werkstatträte in NRW.
Es war toll, dass wir über 50 Teilnehmer hatten.
Einige Werkstatträte haben von Zuhause aus teilgenommen, andere Werkstatträte waren in der Werkstatt und haben von dort aus teilgenommen.
Experiment geglückt!
Vielleicht kann das ja noch weiter ausgebaut werden?
Das war also mein kleiner Einblick in die Arbeit der LAG Werkstatträte NRW in der Corona-Zeit.
Diese Situation mit Corona ist für uns alle neu. Wir versuchen weiterhin das Beste daraus zu machen.

Ich wünsche allen weiterhin alles Gute!

Tanja Lohmeier – Delegierte der LAG Werkstatträte NRW

Schichtwechsel – Der Aktionstag für neue Perspektiven

2019 habe ich am Aktionstag „Schichtwechsel“ mitgemacht.

Meine Tauschpartnerin war die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung und Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf.
Claudia Middendorf begleitete mich einen gesamten Arbeitstag in meiner Werkstatt in Brakel (Kreis Höxter).

Sie hat in meiner Abteilung an meinem Arbeitsplatz kleine Verpackungsarbeiten erledigt.
Ich habe ihr, mit unserer Vertrauensperson des Werkstattrates, meine Werkstatt gezeigt.
Am Nachmittag nahm sie an einer Gesamt – Werkstattrat – Sitzung in unserer Hauptwerkstatt teil.

Ich bin einen Tag später nach Düsseldorf gefahren, um Claudia Middendorf, als Behindertenbeauftragte zu begleiten.

Zuerst stand die wöchentliche Teamsitzung des Büros der Behindertenbeauftragten an. Zum Büroteam gehören 6 Personen, die Frau Middendorf im Hintergrund viel zuarbeiten und sie in ihrer Arbeit unterstützen.
Es wurden Ergebnisse von verschiedenen Arbeitsaufträgen besprochen und auch wieder neue Aufgaben verteilt. Einen großen Teil der Teamsitzung nahm die Absprache von Terminen, die Claudia Middendorf im Laufe der nächsten Tage und Wochen wahrnehmen wollte und sollte, ein.

Kaum war die Teamsitzung beendet, machten wir uns auf in den Landtag. Dort nahmen wir auf den Besucherplätzen im Fraktionssaal der CDU NRW Platz, um bei der Fraktionssitzung Werbung zu machen für den Aktionstag „Schichtwechsel“.
Leider hatten wir nicht mehr genug Zeit, das auch wirklich umzusetzen. Die Zeit raste und der nächste Termin rückte näher. Claudia Middendorf sollte einen Pressetermin in Dortmund wahrnehmen.
Im Auto, auf dem Weg nach Dortmund, hatte die Behindertenbeauftragte Zeit Telefonate zu führen, natürlich mit Freisprechanlage.

Sie fragte z.B. bei verschiedenen Personen nach, in wie weit ihre Probleme, die sie Frau Middendorf mitteilten, geregelt wurden.
In Dortmund angekommen wurden wir von einem Herren begrüßt, der mit einem Hotel ein Problem hatte. Das Hotel weigerte sich, bis zur Einschaltung der Behindertenbeauftragten, am Eingang des Hotels einen Handlauf für Menschen mit Bewegungseinschränkungen zu installieren, damit diese die Treppen zum Hoteleingang besser erreichen können.
Der Handlauf war nun angebracht und man hatte zu einem Pressetermin geladen.
Der Pressetermin am und im Hotel fand dann aber leider ohne Presse statt.
Leider gibt es diese Erfahrung immer wieder, das zu solchen Terminen, die Menschen mit Behinderung betreffen, keine Presse erscheint, erfuhr ich von Claudia Middendorf.
Mein Schichtwechsel 2019 war mit dem Pressetermin nun auch beendet.

Mein Fazit:
Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Patientinnen und Patienten in NRW zu sein ist ein interessanter, aber auch stressiger Arbeitsplatz.
Ich möchte ihn nicht machen.

Schichtwechsel, der Aktionstag für neue Perspektiven, ist eine super Idee.

2020 möchte ich wieder beim Schichtwechsel dabei sein.

Vielleicht tausche ich meinen Arbeitsplatz dann mit Herrn Wedershoven, dem Leiter des LWL Inklusionsamtes.

Ute Wegner – Vorsitzende der LAG der Werkstatträte NRW.

Hier ist der ganze Text mit Fotos zum herunterladen:

Arbeit vom Werkstattrat in der Corona-Zeit

Die Arbeit vom Werkstattrat ist momentan schwieriger als sonst.
Es gibt fast keine normalen Werkstattrat-Sitzungen.
Der Werkstattrat von den Rurtalwerkstätten der Lebenshilfe Düren gGmbH haben es ausprobiert,
wie der Werkstattrat trotzdem gut arbeiten kann.
Ihre Erfahrungen und Tipps gibt es hier zum Herunterladen.
Ein Text ist in schwerer Sprache und der andere in Leichter Sprache.
Vielen Dank an den Werkstattrat der Rurtalwerkstätten!

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Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?

Wie kann ich meine Rechnungen bezahlen, wenn ich nicht arbeiten gehen darf?
Wenn ich nicht arbeiten gehe, dann verdiene ich kein Geld.
Das stimmt eigentlich. Im Moment stimmt es nicht.
Das möchten wir euch erklären.
Für mehr Informationen, hier klicken!

Der Text ist von Ute Wegner – Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.

Mutmachbrief – Mutmach-Erklärung

Liebe Werkstatträte,

mit Wirkung zum 01. August 2019, soll das Ausbildungsgeld von 80,- Euro monatlich auf 117,- Euro monatlich erhöht. Damit würde sich auch der Grundbetrag im Arbeitsbereich der Werkstatt erhöhen.

Für die Kollegen, die bisher nur den Grundbetrag, aber auch die, die mit dem Steigerungsbetrag weniger als 117,-Euro Werkstattentgelt bekamen, ist das eine super Sache.

Viele Werkstatträte fragen sich:

Der Werkstattrat hat, was das Thema Entgelt angeht, ein Mitwirkungs- und sogar ein Mitbestimmungs-Recht.

Selbst beim Mitwirkungs-Recht muss der Werkstattrat angehört werden.
Der Werkstattrat soll seine Meinung dazu sagen.
Ein Mitbestimmungs-Recht hat der Werkstattrat bei „Arbeitsentgelte, insbesondere Aufstellung und Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, …, Zeit, Ort und Art der Auszahlung sowie Gestaltung der Arbeitsentgeltbescheinigungen“, aber eben auch bei der „Festsetzung der Steigerungsbeträge und vergleichbarer leistungs-bezogener Entgelte“ (z.B. Sonderzahlungen).
Bei dem Mitbestimmungsrecht entscheiden die Werkstattleitung und der Werkstattrat gemeinsam.
Ein Mitwirkungs – Recht hat der Werkstattrat, bei der „Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses, insbesondere der Höhe der Grund- und Steigerungsbeträge, unter Darlegung der dafür maßgeblichen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse auch in leichter Sprache“.

Festzuhalten ist:

Der Werkstattrat das Recht hat, sich von der Werkstattleitung das Arbeitsergebnis genau darstellen zu lassen, auch in leichter Sprache.
Wenn das Arbeitsergebnis so ist, dass wegen der Grundbetrags-Steigerung die Steigerungsbeträge nicht in der bisherigen Höhe gezahlt können, braucht der Werkstattrat der Kürzung der Steigerungsbeträge trotzdem nicht gleich zu zustimmen.
Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
So kann der Werkstattrat vorschlagen, ob die Werkstatt nicht mit den Firmen, mit denen die Werkstatt zusammenarbeitet, in Verhandlung treten kann, dass die Preise erhöht werden.

Solche Preiserhöhungen können natürlich nicht erzwungen werden (man möchte seine Kunden ja behalten), sondern müssen einvernehmlich verhandelt werden.

Aber bei diesen Verhandlungen kann ja dann auch auf die Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe und der Erhöhung des daran gekoppelten Grundbetrages im Arbeitsbereich der Werkstatt verwiesen werden.

Außerdem könnte man überlegen, wie man noch an lukrative Arbeiten herankommen könnte, welche von den Werkstattbeschäftigten der eigenen Werkstatt zu bewältigen sind. Oder gibt es vielleicht noch Ideen für attraktive Eigenproduktionen?

In der Werkstättenverordnung (WVO) steht geschrieben, dass das Arbeitsergebnis der Werkstatt mindestens zu 70% als Arbeitsentgelt ausgezahlt werden muss.
Das bedeutet, dass die Werkstattleitung mehr auszahlen kann.

Eine Idee: bis zum Ende des Jahres nichts an den Steigerungsbeträgen verändern. In der Zwischenzeit kann die Werkstattleitung intensiv mit den Kunden nachverhandeln, oder all die verschiedenen Ideen versuchen umzusetzen, um den Steigerungsbetrag halten zu können.
Danach ist immer noch Zeit, die Steigerungsbeträge zum 01.01.2020 anzupassen.

Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Es muss nicht immer gleich an die Steigerungsbeträge herangegangen werden, wenn wieder einmal der Grundbetrag erhöht wird.

Kämpft für das Geld der Werkstattbeschäftigten, die ihr vertretet.

Wir kämpfen dafür, dass nicht nur das Ausbildungsgeld, sondern auch der Grundbetrag im Arbeitsbereich der Werkstatt, aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Eure LAG WR NRW

Der Text ist von Ute Wegner – Vorsitzende der LAG Werkstatträte NRW.

Mittagessen in der Werkstatt

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Ich bin jetzt seit vielen Jahren in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Erst im Berufsbildungsbereich und jetzt im Arbeitsbereich. Und immer gab es das Mittagessen in der Werkstatt einfach so dazu. Okay, seit ich die Erwerbsminderungsrente bekomme, muss ich das Essen selbst bezahlen; 2,50 Euro für jedes Essen. Das wurde direkt vom Lohn, oder wie es richtig heißt, vom Entgelt abgezogen. Aber auch nur für die Tage, an denen ich in der Werkstatt war. Aber seit Januar 2020 ist das alles anders. Oder vielleicht doch nicht?

Also die Teilnehmer im Berufsbildungsbereich bekommen das Mittagessen immer noch kostenlos. Und die Erwerbsminderungsrentner, die ihr Essen vorher bezahlen mussten, müssen es jetzt auch bezahlen. Ist halt nur teurer geworden. Kostet jetzt 3,40 Euro. Und ich musste jetzt einen Vertrag mit der Werkstatt abschließen, dass das Essen von meinem Lohn abgezogen werden darf. Jetzt wird ein fester Betrag abgezogen, eine sogenannte Pauschale. Und irgendwie ist da der Urlaub schon abgezogen, so dass ich auch Geld abgezogen bekommen, wenn ich im Urlaub bin. Das finde ich schon etwas schwierig zu verstehen. Das alte Verfahren fand ich einfacher.

Ach ja, und wenn ich krank sein sollte, bekomme ich die Tage, an denen ich nicht in der Werkstatt war, erstattet. Wie ich schon gesagt habe, es ist kompliziert. Und über unseren Werkstattrat habe ich gehört, dass jede Werkstatt das anders regelt. Also das, was ich hier erzählt habe, kann bei dir schon wieder ganz anders sein.

Wenn ich mir dann noch meine Kolleginnen und Kollegen anschaue, die noch Grundsicherung bekommen, na dann prost Mahlzeit. Die müssen auch einen Vertrag mit unserer Werkstatt abschließen. Das Geld fürs Essen wird auch vom Lohn abgezogen. Aber das Geld bekommen sie vom Sozialamt wieder, wenn sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Und auch hier ist der Urlaub schon mit eingerechnet, es gibt aber kein Geld zurück, wenn man krank ist. Irgendwie auch komisch, oder?

Und dann gibt es ja noch die Kolleginnen und Kollegen, die so wie ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen, aber bisher trotzdem das Mittagessen nicht bezahlen mussten. Die sollten auf jeden Fall auch den Mehrbedarf beim Sozialamt beantragen. Aber da habe ich gehört, sind die Sozialämter wieder überfordert, weil die auch nicht genau wissen wie es laufen soll. Aber erstmal einen Antrag stellen um die Ansprüche zu sichern, ganz wichtig!

Ganz blöd ist das in unserer Werkstatt für die Kolleginnen und Kollegen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Die nehmen ja nicht an der sogenannten Gemeinschaftsverpflegung in der Werkstatt teil. Deshalb haben sie auch keinen Anspruch auf den Mehrbedarf. Früher hat die Werkstatt ihnen das Essensgeld ausgezahlt, damit sie sich selbst auf ihrem Außenarbeitsplatz versorgen konnten. Jetzt gibt es nichts mehr, Pech gehabt.

Aber auch in solchen Fällen sollen andere Werkstätten das ganz anders regeln. In einem Fall sollen die Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen 50 Euro mehr Lohn bekommen. Noch eine andere Werkstatt soll mit den Sozialämtern verhandeln, damit die auch auf ausgelagerten Arbeitsplätzen den Mehrbedarf anerkennen. Das finde ich eine gute Idee. Ich glaube, dass schlage ich unserem Werkstattrat auch vor, damit die mal mit der Geschäftsführung darüber reden. Vielleicht kann unser Geschäftsführer ja bei den Sozialämtern was erreichen.

In diesem Sinne, lasst es euch gut schmecken!

Der Text ist von Tanja Lohmeier – Delegierte der LAG Werkstatträte NRW.