Mittagessen in der Werkstatt

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

Ich bin jetzt seit vielen Jahren in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Erst im Berufsbildungsbereich und jetzt im Arbeitsbereich. Und immer gab es das Mittagessen in der Werkstatt einfach so dazu. Okay, seit ich die Erwerbsminderungsrente bekomme, muss ich das Essen selbst bezahlen; 2,50 Euro für jedes Essen. Das wurde direkt vom Lohn, oder wie es richtig heißt, vom Entgelt abgezogen. Aber auch nur für die Tage, an denen ich in der Werkstatt war. Aber seit Januar 2020 ist das alles anders. Oder vielleicht doch nicht?

Also die Teilnehmer im Berufsbildungsbereich bekommen das Mittagessen immer noch kostenlos. Und die Erwerbsminderungsrentner, die ihr Essen vorher bezahlen mussten, müssen es jetzt auch bezahlen. Ist halt nur teurer geworden. Kostet jetzt 3,40 Euro. Und ich musste jetzt einen Vertrag mit der Werkstatt abschließen, dass das Essen von meinem Lohn abgezogen werden darf. Jetzt wird ein fester Betrag abgezogen, eine sogenannte Pauschale. Und irgendwie ist da der Urlaub schon abgezogen, so dass ich auch Geld abgezogen bekommen, wenn ich im Urlaub bin. Das finde ich schon etwas schwierig zu verstehen. Das alte Verfahren fand ich einfacher.

Ach ja, und wenn ich krank sein sollte, bekomme ich die Tage, an denen ich nicht in der Werkstatt war, erstattet. Wie ich schon gesagt habe, es ist kompliziert. Und über unseren Werkstattrat habe ich gehört, dass jede Werkstatt das anders regelt. Also das, was ich hier erzählt habe, kann bei dir schon wieder ganz anders sein.

Wenn ich mir dann noch meine Kolleginnen und Kollegen anschaue, die noch Grundsicherung bekommen, na dann prost Mahlzeit. Die müssen auch einen Vertrag mit unserer Werkstatt abschließen. Das Geld fürs Essen wird auch vom Lohn abgezogen. Aber das Geld bekommen sie vom Sozialamt wieder, wenn sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Und auch hier ist der Urlaub schon mit eingerechnet, es gibt aber kein Geld zurück, wenn man krank ist. Irgendwie auch komisch, oder?

Und dann gibt es ja noch die Kolleginnen und Kollegen, die so wie ich eine Erwerbsminderungsrente bekommen, aber bisher trotzdem das Mittagessen nicht bezahlen mussten. Die sollten auf jeden Fall auch den Mehrbedarf beim Sozialamt beantragen. Aber da habe ich gehört, sind die Sozialämter wieder überfordert, weil die auch nicht genau wissen wie es laufen soll. Aber erstmal einen Antrag stellen um die Ansprüche zu sichern, ganz wichtig!

Ganz blöd ist das in unserer Werkstatt für die Kolleginnen und Kollegen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Die nehmen ja nicht an der sogenannten Gemeinschaftsverpflegung in der Werkstatt teil. Deshalb haben sie auch keinen Anspruch auf den Mehrbedarf. Früher hat die Werkstatt ihnen das Essensgeld ausgezahlt, damit sie sich selbst auf ihrem Außenarbeitsplatz versorgen konnten. Jetzt gibt es nichts mehr, Pech gehabt.

Aber auch in solchen Fällen sollen andere Werkstätten das ganz anders regeln. In einem Fall sollen die Beschäftigten auf ausgelagerten Arbeitsplätzen 50 Euro mehr Lohn bekommen. Noch eine andere Werkstatt soll mit den Sozialämtern verhandeln, damit die auch auf ausgelagerten Arbeitsplätzen den Mehrbedarf anerkennen. Das finde ich eine gute Idee. Ich glaube, dass schlage ich unserem Werkstattrat auch vor, damit die mal mit der Geschäftsführung darüber reden. Vielleicht kann unser Geschäftsführer ja bei den Sozialämtern was erreichen.

In diesem Sinne, lasst es euch gut schmecken!

Der Text ist von Tanja Lohmeier – Delegierte der LAG Werkstatträte NRW.

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