Werkstattrats-Wahlen in Zeiten der Corona-Krise

Große und wichtige Ereignisse werfen ihre Schatten immer voraus.
Das spüren gerade auch wir Werkstatträte.
Wir beschäftigen uns momentan mit vielen Fragen rund um die Wahlen des Werkstattrats und der Frauenbeauftragten.


Wie können wir in Zeiten von Corona wählen?
Wir von der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) haben zum Thema Wahlen des Werkstattrates,
sowie der Frauenbeauftragten die im Zeitraum vom 1. Oktober – 30. November 2021 stattfinden,
folgende wichtige Neuigkeiten für euch.


Am 22. April 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Teilhabe-Stärkungsgesetz verabschiedet.
Im neuen § 40b WMVO wird dem Wahl-Vorstand jetzt die Möglichkeit gegeben,
seine Stimmen-Abgabe auch per Brief-Wahl abzugeben.
Alle bekannten Regeln im Zusammenhang mit der Wahl bleiben bestehen
und sind in der WMVO genauestens erklärt und an dieser Stelle auch nochmals nachzulesen.

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html

Außerdem stellen sich viele Werkstatträte bei der Vorbereitung der Wahlen momentan die Frage,
wie denn ein Wahlkampf unter Corona Bedingungen genau aussehen kann.
Hierzu haben wir von der LAG WR NRW uns schon einige Gedanken gemacht.
Hier nun einige Beispiele für einen möglichen Wahlkampf im Alltag.
Jeder Kandidat kann sich mit Hilfe eines Fragebogens vorstellen.
Die Fragebögen werden dann in der Werkstatt-Zeitung veröffentlicht oder es wird ein Werbe-Faltblatt erstellt.


Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Lulzim Lushtaku