Gegen das Corona-Virus geimpft – Was jetzt?
Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) hat sich bei der Politik erfolgreich dafür eingesetzt,
dass alle in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) geimpft werden können.
Die Beschäftigten und Mitarbeiter in der Werkstatt haben ein Impf-Angebot erhalten.
Die Hoffnung bei vielen Kollegen in den Werkstätten auf ein baldiges Ende der Corona-Schutzmaßnahmen ist sehr groß.
Seit über 1 Jahr dauert die Corona-Pandemie schon an.
Man hat keine Lust mehr auf den grauen und tristen Arbeits-Alltag zwischen Abstand und Masken.
Alle wünschen sich die Rückkehr in die Normalität.
In vielen Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen bald die Termine für die 2. Impfung an.
Oder sie haben die 2. Impfung schon bekommen.
Darum ist es auch kein Wunder, dass sich immer mehr Werkstatträte die Frage stellen:
Wie geht es jetzt nach der 2. Impfung weiter?
Diese Frage und viele andere Fragen beschäftigen die Werkstatträte in ganz NRW.
Auch die Delegierten der LAG WR NRW beschäftigen sich mit diesen und anderen Fragen.
Folgende Fragen beschäftigen uns im Moment:
- Wie geht es weiter? Wie lange hält der Impfschutz, wenn ich die Impfung erhalten habe?
- Wie lange bleiben die Maßnahmen in der WfbM erhalten? Müssen wir weiter Abstand halten und Maske tragen?
- Gibt es Lockerungen?
- Was bedeutet das für unsere Wahlen für den neuen Werkstattrat in den Werkstätten?
Wie können die Kandidaten in der Werkstatt bekannt gemacht werden?
Wie können die Kandidaten den Wahlkampf machen? Wie kann gewählt werden? - Was bedeutet das für Werkstattversammlungen?
Geschrieben von: Lulzim Lushtaku – Delegierter der LAG WR NRW
Hinterlasse ein Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!