Neues Bundesteilhabe-Gesetz

Das neue Bundesteilhabe-Gesetz und mit ihr die geänderte Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung tritt in Kraft.
Mitbestimmungsrechte werden wirksam.
Das Arbeitsförderungsgeld wird auf 52,- Euro erhöht.
Es können jetzt 5.000,- Euro angespart werden.
Mehr Geld vom Werkstatt-Entgelt wird nicht mehr bei der Grundsicherung
angerechnet (etwa 20,- Euro).