Hier könnt ihr den Aufbau der LAG Werkstatträte per Video ansehen.

Alle Beschäftigten mit Behinderung in NRW wählen in ihren Werkstätten einen Werkstattrat.
Die Werkstatträte gehören in NRW zu einem bestimmten Wohlfahrts-Verband.
Das sind der Paritätische, die Diakonie, die Caritas, die Arbeiter-Wohlfahrt und das Deutsche Rote Kreuz.
Die Werkstatträte des Paritätischen wählen bei ihren Versammlungen 7 Delegierte oder Vertreter für die LAG Werkstatträte NRW.
Die Werkstatträte der Diakonie wählen 4 Delegierte.
Die Werkstatträte der Caritas wählen 3 Delegierte.
Die Werkstatträte der Arbeiter-Wohlfahrt oder AWO wählen 2 Delegierte.
Die Werkstatträte des Deutschen Roten Kreuzes oder DRK wählen einen Delegierten für die LAG Werkstatträte NRW.
Alle 17 gewählten Delegierte sind zusammen die LAG Werkstatträte NRW.
Die Delegierten wählen noch 3 Delegierte in den Sprecherrat mit einer oder einem Vorsitzenden.