Unser Magazin NEUES !!! 3

Liebe Besucher,

Es freut uns, dass ihr die Internet-Seite der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW besucht.

Kurz LAG Werkstatträte NRW.

Wenn Ihr schon immer mal wissen wolltet, was die LAG der Werkstatträte so macht, dann habt Ihr jetzt Gelegenheit in unserem Magazin „Neues!!! der LAG Werkstatträte NRW“ zu stöbern.

Bitte hier klicken:

Dieses Magazin erscheint mehrmals im Jahr.

Viel Spaß beim Lesen wünscht die LAG der Werkstatträte NRW.

Geschrieben von Sascha Mysliwec, Delegierter der LAG Werkstatträte NRW

Die Arbeit als Delegierter bei der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW

In der letzten Zeit hat die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW wegen den Wahlen des Werkstattrates viele Fragen bekommen. Dabei waren auch Fragen, die sich rund um die Arbeit als Delegierter bei der LAG WR NRW beschäftigen. Diese wollen wir sehr gerne in diesem Artikel beantworten.

Frage:

Wie werde ich Delegierter bei der LAG WR NRW?

Antwort:

Die Wahlen für die Delegierten zur LAG WR NRW finden in den Jahresversammlungen der einzelnen Wohlfahrts-Verbände bis Ende Februar statt. Ende Februar des Folgejahres nach den Wahlen zum Werkstattrat müssen die neu gewählten Delegierten dem Sprecherrat der LAG WR NWR bekannt gegeben werden. Hierzu haben wir auch einen kleinen Film gedreht. 

Frage:

Wie oft treffen sich die Delegierten?

Antwort:

Die Delegierten treffen sich ca. 6-mal im Jahr zu einer Delegiertenversammlung, also alle 2 Monate. Manchmal sind es Video-Konferenzen, manchmal sind es Sitzungen vor Ort. Zu einem bestimmten Thema kann es auch eine Sondersitzung geben. 1-mal im Jahr treffen sich die Delegierten zu einer Klausurtagung für 3 Tage.

Frage:

Wie stark kann man in die Arbeit eingebunden werden und wird das für gewöhnlich nach Themenfeldern besetzt?

Antwort:

Das liegt an dem Delegierten und welche Themen ihm wichtig sind. Es gibt verschiedene Arbeitskreise in der LAG WR NRW, wo man mitarbeiten kann.

Frage:

Wie sieht es mit einer Freistellung für die Arbeit als Delegierter von Seiten der Werkstätten aus?

Antwort:

Die Werkstatt muss den Delegierten für die Arbeit in der LAG WR NRW freistellen, da es die Arbeit als Werkstattrat auf Landesebene betrifft.

Frage:

Bekommt man Reisekosten erstattet oder verbleiben die Kosten bei den jeweiligen Werkstätten?

Antwort:

Die Kosten für die Arbeit in der LAG WR NRW für den Delegierten werden von der LAG WR NRW bezahlt. Die Kosten für die Vertrauensperson muss die Werkstatt bezahlen. So wurde es mit den Kostenträgern, also den Landschaftsverbänden verhandelt.

Geschrieben von Lulzim Lushtaku, Delegierter der LAG WR NRW

Film: Wie wird man Delegierter?

1. Europäische Entlohnungskonferenz

Hier findet ihr einen kleinen Film von Sascha Mysliwec zur 1. europäischen Entlohnungs-Konferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und WfbM Saarland.

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Arm trotz Arbeit

Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW hat sich seit längerer Zeit
intensiv mit der Frage einer gerechten Entlohnung für die Beschäftigten in einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt.
Hierbei ging leider hervor, dass viele von uns Beschäftigten in der Werkstatt
oftmals von einer unsichtbaren, greifbaren täglichen Armut betroffen sind,
obwohl die meisten von uns jeden Tag einer Arbeit in der Werkstatt nachgehen.
Beispielweise sind wir gezwungen immer billige Lebensmittel, Kleidung und vieles
mehr zu kaufen.
Deshalb fordern wir als Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW mit
unserem Positionspaper Arm trotz Arbeit unter anderem:

  1. Alle Beschäftigten in der Werkstatt müssen gleichbehandelt werden.
    Keine Unterscheidung zwischen
    Erwerbminderungs-Rentnern und Grundsicherungs-Empfängern.
  2. Das Arbeits-Förderungs-Geld von 52 Euro soll auf 171 Euro erhöht werden.
    Das bedeutet: Der gesamte Grundbetrag von bald 119 Euro pro Monat plus
    die 52 Euro vom jetzigen Arbeits-Förderungs-Geld werden vom Staat
    übernommen.
    Zusätzlich soll die Begrenzung von 299 € bei der Auszahlung
    des Arbeits-Förderungs-Geldes aufgehoben werden.
    Das hat zur Folge, dass die Werkstätten einen höheren Steigerungsbetrag
    auszahlen können.
    Mehr können Sie hier in unserem Positionspapier nachlesen.https://nrw-werkstattraete.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-Positions-Papier-Arm-trotz-Arbeit-der-LAG-WR-NRW.pdf
  3. Auch wenn die Bundesregierung derzeit das Entgelt-System in WfbM untersucht,
    fordern wir kurzfristige Verbesserungen für alle Beschäftigten.
    Wir haben unser Positionspapier an viele Politiker und wichtige Personen in NRW
    versendet.
    Damit möglichst viele Menschen von unserem Positionspapier hören,
    haben wir alle Werkstatträte in NRW aufgerufen,
    das Positionspapier an ihre Politiker in ihrem Wahlkreis und weitere wichtige
    Personen zu versenden.
    Wer auch mitmachen möchte:
    bitte schreibt uns an info@nrw-werkstattraete.de

Geschrieben von Lulzim Lushtaku, Delegierter der LAG WR NRW

Entgelt in den Werkstätten

Wir bekommen immer wieder Fragen zum Entgelt in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Hier wollen wir euch das Entgelt und wie es sich zusammen setzt erklären und informieren.

Es gibt 3 Säulen, aus dem das Entgelt entsteht:

1)  Grundbetrag 

Der Grundbetrag ist ein Mindestentgelt, dass jeder Beschäftigte unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit erhält. Es liegt 2021 bei 99 Euro im Monat und wird am 01.01.2022 auf 109 € erhöht.

2)  Arbeitsförderungsgeld (kurz Afög)

Der Werkstattbeschäftigte bekommt ein Afög. Dieses wird vom zuständigen Rehabilitationsträger zusätzlich zu den Vergütungen an die Werkstätten gezahlt. Das Afög liegt aktuell bei 52 Euro. Afög erhalten grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, jedoch nur, wenn deren Arbeitsentgelt zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von 351 Euro nicht übersteigt.


3) Steigerungsbetrag
Das Gesetz gibt vor, dass den Beschäftigten ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt bezahlt wird. Deshalb tritt neben dem leistungsunabhängigen Grundbetrag ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. 

Ihr könnt dazu unter folgenden Link einen Film abrufen, der das Entgelt einfach erklärt.www.bagwfbm.de/page/entgelte_und_einkommen

Aktion Schichtwechsel in NRW

Die Aktion Schichtwechsel ist eine Idee von Werkstatträte Berlin und der LAG WfbM Berlin.
Seit 2019 gibt es die Aktion Schichtwechsel in ganz Deutschland.

Für einen Tag tauschen Mitarbeitende aus Unternehmen ihren Arbeitsplatz mit Beschäftigten aus Werkstätten.
Damit sollen Barrieren im Kopf abgebaut werden.

Am 16. September 2021 ist die Aktion Schichtwechsel!
Es kann aber auch an einem anderen Tag stattfinden.
Die Aktion ist für jeden freiwillig.

Hier findet ihr ein Faltblatt und ein Infoblatt.
Wer Interesse hat, kann sich bei der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstätten melden.

Mehr Infos findet ihr hier:
https://www.bagwfbm.de/page/schichtwechsel

Einladung zur Schweige-Minute am 22. Juli um 9:00 Uhr

Liebe Kollegen,

Wir sind betroffen von den vielen schlimmen Nachrichten, die uns erreichen.

Wir trauern und sind voller Mitgefühl für alle Menschen und Kollegen in ganz NRW und Rheinland-Pfalz,

die liebe Menschen oder ihr Zuhause verloren haben.

In Gedanken sind wir bei Euch.

Wir wollen gemeinsam innehalten und
eine gemeinsame Schweige-Minute am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 9:00 Uhr einlegen,
um allen Opfern der Hochwasser-Katastrophe zu gedenken
.

Wir wünschen euch in dieser schwierigen Zeit viel Kraft.

Eure Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte NRW

Werkstattrats-Wahlen in Zeiten der Corona-Krise

Große und wichtige Ereignisse werfen ihre Schatten immer voraus.
Das spüren gerade auch wir Werkstatträte.
Wir beschäftigen uns momentan mit vielen Fragen rund um die Wahlen des Werkstattrats und der Frauenbeauftragten.


Wie können wir in Zeiten von Corona wählen?
Wir von der Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) haben zum Thema Wahlen des Werkstattrates,
sowie der Frauenbeauftragten die im Zeitraum vom 1. Oktober – 30. November 2021 stattfinden,
folgende wichtige Neuigkeiten für euch.


Am 22. April 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Teilhabe-Stärkungsgesetz verabschiedet.
Im neuen § 40b WMVO wird dem Wahl-Vorstand jetzt die Möglichkeit gegeben,
seine Stimmen-Abgabe auch per Brief-Wahl abzugeben.
Alle bekannten Regeln im Zusammenhang mit der Wahl bleiben bestehen
und sind in der WMVO genauestens erklärt und an dieser Stelle auch nochmals nachzulesen.

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html

Außerdem stellen sich viele Werkstatträte bei der Vorbereitung der Wahlen momentan die Frage,
wie denn ein Wahlkampf unter Corona Bedingungen genau aussehen kann.
Hierzu haben wir von der LAG WR NRW uns schon einige Gedanken gemacht.
Hier nun einige Beispiele für einen möglichen Wahlkampf im Alltag.
Jeder Kandidat kann sich mit Hilfe eines Fragebogens vorstellen.
Die Fragebögen werden dann in der Werkstatt-Zeitung veröffentlicht oder es wird ein Werbe-Faltblatt erstellt.


Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Lulzim Lushtaku


Wechsel im Sprecherrat der LAG der Werkstatträte in NRW

Im Sprecherrat der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) gibt es einen Wechsel.

Jürgen Linnemann hat am 25. März 2021 sein Amt als Mitglied im Sprecherrat der LAG WR NRW niedergelegt.
Jürgen war 11 Jahre lang Mitglied im Sprecherrat der LAG WR NRW.
Er bleibt aber Delegierter in der LAG WR NRW.

Vielen Dank für Deinen Einsatz in den letzten Jahren für alle Werkstatträte in NRW!

Nach der letzten Wahl zum Sprecherrat der LAG WR NRW ist Tanja Lohmeier die nächste Person mit den meisten Stimmen auf der Wahl-Liste.
Tanja wurde gefragt: Übernimmst du das Amt im Sprecherrat der LAG WR NRW?
Sie hat Ja gesagt.
Tanja Lohmeier rückt also mit sofortiger Wirkung in den Sprecherrat der LAG WR NRW nach.

Auf gute Zusammenarbeit!

Gegen das Corona-Virus geimpft – Was jetzt?

Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstatträte in NRW (LAG WR NRW) hat sich bei der Politik erfolgreich dafür eingesetzt,
dass alle in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) geimpft werden können.
Die Beschäftigten und Mitarbeiter in der Werkstatt haben ein Impf-Angebot erhalten.
Die Hoffnung bei vielen Kollegen in den Werkstätten auf ein baldiges Ende der Corona-Schutzmaßnahmen ist sehr groß.
Seit über 1 Jahr dauert die Corona-Pandemie schon an.
Man hat keine Lust mehr auf den grauen und tristen Arbeits-Alltag zwischen Abstand und Masken.
Alle wünschen sich die Rückkehr in die Normalität.
In vielen Werkstätten für Menschen mit Behinderung stehen bald die Termine für die 2. Impfung an.
Oder sie haben die 2. Impfung schon bekommen.
Darum ist es auch kein Wunder, dass sich immer mehr Werkstatträte die Frage stellen:
Wie geht es jetzt nach der 2. Impfung weiter?
Diese Frage und viele andere Fragen beschäftigen die Werkstatträte in ganz NRW.
Auch die Delegierten der LAG WR NRW beschäftigen sich mit diesen und anderen Fragen.

Folgende Fragen beschäftigen uns im Moment:

  1. Wie geht es weiter? Wie lange hält der Impfschutz, wenn ich die Impfung erhalten habe?
  2. Wie lange bleiben die Maßnahmen in der WfbM erhalten? Müssen wir weiter Abstand halten und Maske tragen?
  3. Gibt es Lockerungen?
  4. Was bedeutet das für unsere Wahlen für den neuen Werkstattrat in den Werkstätten?
    Wie können die Kandidaten in der Werkstatt bekannt gemacht werden?
    Wie können die Kandidaten den Wahlkampf machen? Wie kann gewählt werden?
  5. Was bedeutet das für Werkstattversammlungen?

Geschrieben von: Lulzim Lushtaku – Delegierter der LAG WR NRW