Austausch mit Kollegen der anderen LAG Werkstatträte

Gestern, am 13. Mai haben wir uns wieder mit unseren Kollegen von 4 anderen LAG Werkstatträte beim Nordtreffen ausgetauscht.

Mit dabei waren: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW.

Unsere Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern konnten leider nicht teilnehmen.

Es sind immer gute Gespräche.

Wir diskutieren, sind einer Meinung oder auch nicht.

Aber immer bereichernd.

Vielen Dank dafür.

Dieses Mal haben wir uns zum Beispiel zum Thema Zukunft der Werkstätten ausgetauscht

und auch über die Schwerbehinderten-Vertretung gesprochen.

Denn 2026 können alle Beschäftigte in Werkstätten mit einem Schwerbehinderten-Ausweis

auch die Schwerbehinderten-Vertretung in der Werkstatt wählen.

Habt ihr dazu schon Erfahrungen gemacht?

2 Kommentare
  1. Bernd
    Bernd sagte:

    Das ist ein Interessanter Hinweis mit der SBV (Schwerbehinderten-Vertretung). Es bedarf mindestens fünf dauerhaft angestellter Schwerbehinderter im Unternehmen um eine SBV wählen zu können. Zählen die Beschäftigten, wenn sie dann nächstes Jahr mitwählen dürfen dazu oder sagt man da wieder ihr seid nur in einem “Arbeitnehmerähnlichen” Verhältnis und bei den Angestellten haben wir nur 4 Personen mit SB-Ausweis? Werde das in meiner Werkstatt mal auf den Weg bringen, damit wir rechtzeitig zu den Wahlen gut informiert sind.

    Antworten
    • Theresa Ehlen
      Theresa Ehlen sagte:

      Es dürfen bei der Wahl 2026 alle! Menschen mit Schwerbehinderung in einer Werkstatt dann die Schwerbehindertenvertretung wählen. Dazu gab es ein Gerichtsurteil. Aber: Die Beschäftigten mit Werkstattvertrag dürfen sich selbst nicht zur Wahl stellen. Wahrscheinlich werden wir noch eine Info dazu versenden!

      Antworten

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